Das Klingeln eines Handys in der Öffentlichkeit ist keine musikalische Aufführung, die einer Lizenz bedarf. Dies entschied ein US-Gericht, das die Mobilfunkanbieter AT&T und Verizon von einer Tantiemenverpflichtung gegenüber der ASCAP freisprach.
ASCAP unterliegt im Klingeltonstreit mit AT&T und Verizon
Das Klingeln eines Handys in der Öffentlichkeit ist keine musikalische Aufführung, die einer Lizenz bedarf. Dies entschied ein US-Gericht, das die Mobilfunkanbieter AT&T und Verizon von einer Tantiemenverpflichtung gegenüber der ASCAP freisprach.





