Recorded & Publishing

ASCAP unterliegt im Klingeltonstreit mit AT&T und Verizon

Das Klingeln eines Handys in der Öffentlichkeit ist keine musikalische Aufführung, die einer Lizenz bedarf. Dies entschied ein US-Gericht, das die Mobilfunkanbieter AT&T und Verizon von einer Tantiemenverpflichtung gegenüber der ASCAP freisprach.

Das Klingeln eines Handys in der Öffentlichkeit ist keine musikalische Aufführung, die einer Lizenz bedarf. Dies entschied ein US-Gericht, das die Mobilfunkanbieter AT&T und Verizon von einer Tantiemenverpflichtung gegenüber der ASCAP freisprach.

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