Nachhaltiges Wirtschaften heißt die Devise. Denn die Ressourcen auf dem Planeten Erde sind begrenzt. Aber gilt das auch für das kreative Schaffen?
Die große Herausforderung in einem Wirtschaftssystem, dessen treibende Kraft die Schaffung von Mehrwert und damit Wachstum ist, besteht darin zu gewährleisten, dass die Maschine nicht ins Stocken gerät, weil der Treibstoff ausgeht. Dass man nicht unbegrenzt Raubbau an der Natur betreiben kann, haben viele begriffen. Doch wenn es um kreative Leistungen – und vor allem um Musik – geht, will vielen Konsumenten nicht einleuchten, dass auch auf diesem Gebiet nachhaltiges Wirtschaften gefragt ist. Symptom dafür ist, dass sich viele Nutzer illegale Inhalte downloaden.
Wie ein Markt zusammenbricht
Ein kreativer Mensch, der von seinem Schaffen leben will, möchte dafür bezahlt sein. Denn hat er nicht genug Einnahmen, muss er als Fahrradkurier oder Taxifahrer arbeiten; sein Geschäftsmodell Kreativität steht vor dem Bankrott. Bald ist es so weit, dieser Schluss drängt sich auf. Die Umsätze der Musikbranche in Deutschland sind seit 1999 um fast die Hälfte geschrumpft, die Zahl der legalen Downloads steigt zwar kräftig an, kann jedoch die Einbrüche nicht wettmachen. Knapp sieben Milliarden illegale Musikdownloads zählt die „Studie zur Digitalen Content-Nutzung (DCN)“, die GfK im Auftrag der Musik-, Film- und Buchbranche erhoben hat, in einem Jahrzehnt. Damit nahm die Entwicklung der Musikindustrie in den vergangenen zehn Jahren mit der freien Verfügbarkeit ihrer digitalen Inhalte im Internet vorweg, was inzwischen auch die Buchbranche, die Filmwirtschaft und andere Kreativzweige bedroht: Ein Markt bricht zusammen, weil ihm illegale Downloads die wirtschaftliche Basis entziehen. Für die produzierten Waren lassen sich auf lange Sicht nicht mehr genug Erlöse erwirtschaften, mit denen wiederum neue Werke produziert werden könnten. So lange der Verbraucher im Internet die Möglichkeit hat, sich illegal mit Musik, Filmen, Software einzudecken, ist das Geschäftsmodell aller Bereiche der Kreativindustrie fundamental bedroht.
Die freie Verfügbarkeit von Inhalten mag einer der großen Vorteile des Internets sein. Doch kann es dabei nicht darum gehen, dass sich jeder mit allem frei eindeckt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; es muss auch im Web eine Entscheidung des Rechteinhabers bleiben, was mit den Schöpfungen passiert, die er zur Verfügung stellt.
Um einer Ware möglichst große Verbreitung zu sichern und dabei so viel wie möglich zu verdienen, muss man den Preis so weit wie möglich reduzieren. Diese goldene Regel der Marktwirtschaft lässt sich im Prinzip ins Internet übertragen – nur wird sie dort ad absurdum geführt, setzt man sie bis zur letzten Konsequenz um. Denn eine Ware kann noch so billig sein; wenn sie beim Angebot der Konkurrenz für umsonst zu haben ist, bleibt sie Ladenhüter. Lebensmittelmärkte oder Elektrofachgeschäfte sind in dieser Hinsicht fein raus, denn sie handeln mit physischen Gütern, und niemand kommt auf die Idee, ihre Lager auszuräumen, um Nahrungsmittel oder MP3-Player gleich nebenan an die Kunden zu verschenken. Jeder versteht, dass ein solches Handeln Diebstahl und Hehlerei wäre und gegen Gesetze verstoßen würde. „Verteile ich vor einem Bahnhofskiosk geklaute Zeitungen, bin ich sofort weg, aber Musikliebhaber machen oft jahrelang weiter“, bringt es Jasper Jones vom DJ-Duo Blank & Jones auf den Punkt.
Ausreden und Rechtfertigungen
Im Internet hingegen sehen viele die Sache anscheinend laxer. Das mag mit der leichten Verfügbarkeit der Inhalte und mit der Sammelwut oder Habenwollen-Mentalität vieler Nutzer zu tun haben. Man steckt gern was ein, ohne dafür zu zahlen, so lange man weiß, dass man keine Sanktionen zu befürchten hat. Und weil man in einem hinteren Winkel seines Bewusstseins weiß, dass man damit etwas tut, was sich schlicht und einfach nicht gehört, legt man sich Rechtfertigungen zurecht. „Es trifft ja keinen Armen“, lautet so eine wohlfeile Ausrede. Oder fieser: „Die Musikindustrie soll erst mal weniger Schrott produzieren, dann bin ich auch bereit zu zahlen.“ Solche Argumente werden gern ins Feld geführt, auch bei der Enquetekommission des Deutschen Bundestags zum Thema „Internet und digitale Gesellschaft“ klangen sie immer mal wieder an. Falsch – und verlogen – sind sie trotzdem.
Ernst zu nehmen sind allerdings die Folgen. Denn wer sich um seines kurzfristigen Vorteils willen beim geistigen Eigentum anderer bedient, der nimmt auf Kosten der Nachhaltigkeit in Kauf, dass weite kreative Landstriche veröden. Diese Haltung erinnert an Brandrodung auf indonesischen Inseln oder im Amazonasbecken: Viele Arbeitskräfte haben davon etwas, nämlich einen Hungerlohn, wenige Konzerne machen indes richtig Profit – und natürliche Ressourcen in Form von Artenvielfalt und nachhaltigen Geschäftsmodellen gehen unwiederbringlich verloren. Das Muster lässt sich ebenso bei der industriellen Hochseefischerei erkennen und bei der Gewinnung seltener Elemente, die für Hightech-Elektronik gebraucht werden und im Kongo zum Beispiel den Bürgerkrieg perpetuieren. Im Internet geht es zwar nicht so blutig wie im Kongo zu, doch viele, die freien Zugang zu Inhalten propagieren, die angebliches Verbraucherrecht über Urheberrecht stellen und sich vehement gegen Regulierung – Zensur! – wehren, nehmen es hin, dass Konzerne wie Google/YouTube, Facebook oder Apple längst die Spielregeln formulieren.
Mit Selbstausbeutung über die Runden
Der Urheber, der am Anfang der Verwertungskette steht und ohne den auch das Internet eine ziemlich öde Landschaft wäre, ist dabei das schwächste Glied. Schon jetzt stehen die kreativen Berufe am unteren Ende der Einkommensskala: Laut Künstlersozialkasse verdiente ein Musiker im Jahr 2010 durchschnittlich 11.781 Euro, also nicht einmal 1000 Euro im Monat, während es alle Kreativen durchschnittlich immerhin auf rund 13.689 Euro im Jahr brachten, was nichtsdestotrotz auch ein Hungerlohn ist. Berufsanfänger standen noch schlechter da: Im Durchschnitt verdienten sie im Bereich Musik im Jahr 8780 Euro, also rund 731 Euro im Monat. Und schon jetzt kommen viele Independentlabels nur wegen der Selbstausbeutung ihrer Betreiber, die sich 800 oder 1000 Euro Bruttolohn im Monat gönnen, über die Runden.
In der deutschen Bundesregierung hat wenigstens einer erkannt, wie ernst die Lage ist. Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien, stellte schon Ende 2010 in einem Zwölf-Punkte-Papier „zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter“ unter anderem fest: „Die Mechanismen und Regelungen für das traditionelle Marktgeschehen reichen im virtuellen Umfeld nicht mehr aus.“ Das ungenehmigte Einstellen und das ungesetzliche Herunterladen von Werken seien keine Kavaliersdelikte, „letztlich geht es um die Stärkung der Rechtsstellung der Urheber und damit um die Wertschätzung ihrer geistigen Arbeit“. Neumann sagte klipp und klar: „Freier Zugang ist nicht gleichbedeutend mit kostenfreiem Zugang. Auch bei digitalen Nutzungen muss eine angemessene Vergütung der Urheber und sonstigen Rechteinhaber sichergestellt werden.“ Bei eindeutigen Rechtsverletzungen müsse „sichergestellt sein, dass illegales Handeln auch ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel eine Abmahnung nach sich zieht“.
Wie sich solche Maßnahmen in der Praxis auswirken, haben die schwedischen Forscher Adrian Adermon und Che-Yuan Liang untersucht. In ihrer Studie „Piracy, Music and Movies: A Natural Experiment“ werteten sie aus, wie sich eine Gesetzesänderung in Schweden auswirkte. Ab dem 1. April 2009 waren die Anbieter von Internetzugängen verpflichtet, die Identität mutmaßlicher Raubkopierer offenzulegen; unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes brach der Internetverkehr in Schweden um 40 Prozent ein, die Nachfrage nach legaler Musik stieg stark an, der Absatz von CDs nahm in den ersten sechs Monaten um 27 Prozent zu, bei Musikdownloads sogar um 48 Prozent. In Norwegen und Finnland hingegen, wo es keine Verschärfung der Gesetzeslage gab, veränderte sich die Internetnutzung nicht, wie Adermon und Liang feststellten.
Allerdings hatte sich in Schweden die illegale Nutzung nach sechs Monaten wieder auf hohem Niveau eingepegelt, was die beiden Autoren damit erklären, dass es kaum zu juristischen Schritten gegen Downloader gekommen sei, die Drohkulisse deshalb an Glaubwürdigkeit verloren habe. Wenn Kulturstaatsminister Bernd Neumann also auf ernstzunehmende rechtliche Konsequenzen Wert legt, hat er sicher recht.
Frankreich hat mit der Hadopi-Behörde vorgemacht, wie sich eine solche Forderung in die Praxis umsetzen lässt: In einem dreistufigen Warnsystem wurden im Februar die ersten Verfahren gegen Internetnutzer eingeleitet, die Daten illegal heruntergeladen haben; angeblich sind 150 bis 200 Nutzer betroffen, denen eine Geldstrafe bis zu 1500 Euro sowie eine Sperre des Anschlusses bis maximal einen Monat droht. Die Behörde hat bisher 822.000 IP-Adressen bei Internet- und Telekomprovidern angefordert; 68.343 Internetnutzer wurden zweimal abgemahnt – und diese Mahnungen scheinen etwas bewirkt zu haben. Die Nutzung illegaler Dateien ging in Frankreich übrigens wie in Schweden schon mit der Einführung des neuen Gesetzes zurück.
Nur in Deutschland wollen die meisten Politiker und Nutzer anscheinend partout nicht begreifen, dass Piraterie keine Bagatelle ist.
Manfred Gillig-Degrave Chefredakteur MusikWoche [email protected]






