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Apropos: Die Pointe zur bizarren Posse

In den vergangenen zwei Wochen nahm die Causa bizarre Züge an: Ein „Bild“-Journalist entdeckt bei einem aus Kiew übertragenen Livestream eine jener unsäglichen Sperrtafeln, wonach die GEMA die Rechte nicht freigegeben habe.

In den vergangenen zwei Wochen nahm die Causa bizarre Züge an: Ein „Bild“-Journalist entdeckt bei einem aus Kiew übertragenen Livestream eine jener unsäglichen Sperrtafeln, wonach die GEMA die Rechte nicht freigegeben habe.

Er ruft bei Google an und lässt sich angeblich bestätigen, dass dem tatsächlich so ist. Er erzählt der GEMA, er verstehe sowieso nichts von der Sache. Aber er schreibt trotzdem in seinem gottserbärmlichen Text, die GEMA verhindere Webcam-Übertragungen vom Maidan. Und ein CDU-Parlamentarier lässt sich für „Bild“ zu einem populistischen Nonsensezitat hinreißen.

In den Kommentaren zum „Bild“-Artikel wiederum legen die Leser Zeugnis ab von ihrer totalen Unkenntnis und Verblendung, wenn nicht gar von schlimmeren Ressentiments. Die GEMA erwirkt eine Unterlassungserklärung, der hirnrissige „Bild“-Artikel wird entfernt.

Doch das hindert den Grünen-Politiker und Volljuristen Hans-Christian Ströbele nicht daran, in völliger Verkennung der Lage einen Brief an die GEMA zu veröffentlichen, mit dem er diese sozusagen vor seinen eigenen geistigen Kadi zu ziehen versucht. Ebenfalls billiger Populismus? Oder eigenwillige Altersweisheit? Tut nichts zur Sache.

Denn just am 25. Februar liefert das Landgericht München die Pointe zur Posse und gibt der GEMA recht: YouTube muss bei Androhung empfindlicher Strafgelder auf die notorischen Sperrtafeln verzichten, die seit viel zu langer Zeit schon Stimmung gegen die GEMA machen. Hoffentlich wird das Münchner Urteil schnell rechtskräftig. „Bild“-Redakteur und Anwalt Ströbele sollten es jedenfalls genau studieren.

Manfred Gillig-Degrave Chefredakteur MusikWoche [email protected]