Am ersten Verhandlungstag im Streitfall Apple gegen Apple vor dem Londoner High Court kam es zum verbalen Schlagabtausch der Anwälte. Geoffrey Vos, Rechtsvertreter für Apple Corps., der Firma der Beatles und ihrer Erben, erklärte: „Apple Computer kann jederzeit und wie sie wollen ins Musikgeschäft einsteigen. Was sie nicht können, ist, dabei das Apfel-Logo verwenden.“
Vos berief sich dabei auf eine Einigung der beiden Unternehmen aus dem Jahr 1991: Damals zahlte Steve Jobs‚ Firma 26,5 Mio. Dollar, weil man sich trotz einer älteren Vereinbarung mit einer neuen Software ins Musikgeschäft gewagt hatte. Danach wurden die Grenzen der möglichen Geschäftstätigkeit der beiden Firmen gezogen.
Mit dem iTunes Music Store habe der Computerhersteller jedoch die Demarkationslinie überschritten. Um die Funktionsweise des Downloadshops zu demonstrieren, baute Vos mehrere Computer im Gerichtssaal auf und lud vor Richter Edward Mann „Le Freak“ von Chic herunter. Genau dieses Konzept sei jedoch auch unter dem 91er-Abkommen mit Apple Corps. erlaubt, argumentierte Anthony Grabiner, Anwalt von Apple Computer. Schließlich handle es sich dabei um den Vertrieb von digitalen Entertainmentinhalten und nicht um eine Plattenfirma. „Es ist ja auch offensichtlich, dass diese Inhalte von vielen verschiedenen Anbietern kommen und nicht Apple die Quelle ist“, so Grabiner. „Selbst ein ‚moron in a hurry‘ (ein Volltrottel in Eile) kann das nicht durcheinander bringen.“
Trotzdem hatten die iPod-Macher im Jahr 2003 versucht, für den Start des iTunes Store das Einverständnis der Beatles-Firma zu bekommen. Im Lauf der Verhandlung verriet Vos, dass seine Klienten von Apple eine Mio. Dollar angeboten bekommen hatten. Neil Aspinall, Geschäftsführer von Apple Corps., lehnte damals jedoch ab. Der Prozess begann am 29. März und wurde auf mindestens fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird jedoch nicht so schnell erwartet.






