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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

musikwoche.de dokumentiert den Wortlaut der Antwort von Staatsminister Julian Nida-Rümelin und der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zum Thema „Vorlage des angekündigten Konzeptes der Bundesregierung zu verbesserten Rahmenbedingungen der Rock- und Popmusik in Deutschland“ (Die zehn Fragen der Union sind kursiv eingefügt):

Vorbemerkung: Frühere Bundesregierungen haben dem Bereich Rock- und Popmusik im Rahmen ihrer jeweiligen kulturellen und wirtschaftlichen Förderung kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Erst mit der Einrichtung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien wurde auch für diese Branche ein politischer Ansprechpartner geschaffen, der – soweit andere Ressorts betroffen sind – auch als Mittler und Impulsgeber innerhalb der Bundesregierung tätig wird. Staataminister Prof. Nida-Rümelin hat in der oben genannten Debatte einen Diskussionsentwurf angekündigt, „in dem einige Vorschläge enthalten sein werden. Die konkrete Umsetzung wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein.“ Schon von daher können noch „keine konkreten Ergebnisse“ angemahnt werden. Ohnedies hat die Bundesregierung mehrfach deutlich gemacht, dass sie von der Wirtschaft maßgebliche Initiativen einschließlich konkreter Vorschläge bis hin zur Finanzierung erwartet. Schließlich geht es hier in hohem Maße um wirtschaftliche Interessen.

  1. Wie wird die Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union zum Urheberrecht („Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“), die u.a. Regelungen für das Verbot illegalen Kopierens vor allem auf digitale Speichermedien enthält, in nationales Recht umsetzen?

Das Bundesminiterium der Justiz hat am 18. März 2002 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vorgelegt. Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Die beteiligten Kreise haben sich inzwischen im Rahmen einer Anhörung zu dem Entwurf geäußert und auch schriftlich zum Referentenentwurf Stellung genommen.

Die Bundesregierung wird in Kürze einen anhand der Stellungnahmen überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. Kernpunkte der Gesetzesnovelle werden die Aufnahme eines ausschließlichen Rechtes der öffentlichen Zugänglichmachung in den Katalog der urheberrechtlichen Verwertungsrechte sein. Zudem sollen wirksame technische Maßnahmen, die zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände eingesetzt werden, rechtlich gegen Umgehung geschützt werden. Die Schranken des Urheberrechts sollen mit Blick auf die Möglichkeiten der Digitaltechnik neu bewertet und an moderne Informationstechnologien angepasst werden. Einzelheiten sind dem Referentenentwurf vom 18. März 2002 beziehungsweise dem in Kürze vorliegenden Regierungsentwurf zu entnehmen.

  1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Staatsminister für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt in seiner Rede vom 22. Februar 2002 geäußerte Möglichkeit, eine Förderung der Rock- und Popmusik mit Unterstützung der Branche analog zur Filmförderung zu realisieren, auszuloten?

Die mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft sowie Branchenvertretern bislang diskutierten Überlegungen zur Unterstützung der Musikbranche unter kultur- und wirtschaftspolitischen Aspekten konzentrieren sich auf die Einrichtung eines „Deutschen Musikbüros“, das analog zu vergleichbaren Einrichtungen in Europa eine gezielte kulturelle Vermittlung einschließlich des Verkaufs von in Deutschland produzierter Musik befördern soll. Zusammen mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die bis zum Herbst 2002 die internationalen Fördermodelle analysieren und Vorschläge für den Aufbau eines deutschen Büros einschließlich seiner Finanzierung liefern soll.

Eventuelle weitere Maßnahmen mit einer gewissen Analogie zur Filmwirtschaft werden zur Zeit noch geprüft. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Allerdings bleibt auch die Musikwirtschaft aufgerufen, hierzu entsprechende Vorschläge zu machen.

  1. Wann beabsichtigt die Bundesregierung den vom Staatsminister für Kultur und Medien in derselben Rede angekündigten Diskussionsentwurf mit Vorschlägen für ein Musik-Exportbüro vorzulegen?

Der angekündigte Diskussionsentwurf über das konzeptionelle Herangehen der Bundesregierung an die verstärkte Förderung von Rock- und Popmusik – einschließlich der Einrichtung eines Musikexportbüros – wird dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages noch vor der Sommerpause zugeleitet.

  1. Beabsichtigt die Bundesregierung die vom Staatsminister für Kultur und Medien in seiner Rede angekündigte Förderung von Clubs umzusetzen und wenn ja, in welcher Form ist dies geplant?

Statsminister Prof. Nida-Rümelin hat in seiner Rede eine Förderung von Clubs beispielhaft genannt. Jeder Überlegung zu diesem Thema muss zu Grunde liegen, dass nicht der Bund, sondern in erster Linie die Kommunen und Länder für eine derartige Förderung zuständig sind. Dennoch ist die Bundesregierung daran interessiert, an einer übergreifenden Konzeption in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Ländern mitzuwirken.

  1. Welche weitere Förderung von Rock- und Popmusik sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatte neben einem Musikexportbüro vor? Ist insbesondere geplant, eine besondere Präsentation der Bundesrepublik auf der Musikmesse in Cannes zu organisieren, wie es andere Staaten bereits mit Erfolg gemacht haben (z.B. Cool Sweden)?

Die wirtschaftlichen Förderinstrumentarien des Bundes für Existengründer und kleine und mittelständische Unternehmen des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Technologie, wie auch bestimmte Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank sowie die ERP-Programme, stehen auch der Musikwirtschaft und somit auch der Rock- und Popmusik offen. Genutzt werden können diese für Investitionen von langlebigen Wirtschaftsgütern (zum Beispiel Bühnentechnik, Instrumentarien) und im Rahmen von Investitionen bei der Gründungsfinanzierung von Unternehmen, sofern ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept vorgelegt wird.

Eine Präsentation der deutschen Musikwirtschaft auf Messen, die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie finanziell unterstützt wurde (deutscher Gemeinschaftsstand bei der Midem in Cannes), würde mit der Errichtung eines Deutschen Musikbüros sinnvoller Weise in dessen Aufgabenbereich fallen und wäre somit auch in dessen Finanzrahmen zu berücksichtigen; Gespräche mit der Musikwirtschaft haben bereits stattgefunden.

  1. Mit welchen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung eine Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik im nationalen Markt?

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das digitale Kopieren verhindern helfen und die Rechte der Urheber schützen sollen (vgl. Antwort zu Frage 1), ist für eine Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik im nationalen Markt vor allem deren stärkere Berücksichtigung in den Medien von entscheidender Bedeutung. Mögliche Maßnahmen, die sich nicht in rechtlichen Regelungen erschöpfen müssen, können allerdings nur in Absprache mit den für Rundfunk zuständigen Ländern getroffen werden. Hier ist die Bundesregierung noch in der Sondierungsphase.

  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Staatsministers für Kultur und Medien in seiner Rede vom 22. Februar 2002, dass es in Deutschland eine Trennung von „E“ und „U“ gebe, die „im internationalen Vergleich vermutlich sogar einmalig ist“ für die künftige Behandlung von „E“- und „U“-Musik bei der GEMA?

Weder das Urheberrechtsgesetz (UrhG) noch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) unterscheiden zwischen U-Musik und E-Musik. Eine solche Unterscheidung ist allerdings bei der GEMA und ihren Vorläuferorganisationen seit nunmehr fast hundert Jahren gebräuchlich. Der Gesetzgeber hat diese Praxis bei der Neuordnung des Urheberrechts im Jahre 1965 vorgefunden und in §7 UrhRWG bestimmt, dass die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften dem Grundsatz genügen müssen, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern. Den Verwertungsgesellschaften und damit auch der GEMA steht bei der Verteilung des Inkassos von Gesetzes wegen ein Gestaltungsspielraum zu. Die Praxis der GEMA (und der anderen Verwertungsgesellschaften) ist danach nicht zu beanstanden. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ (BT-Drucksache 14/6993) verwiesen.

  1. Plant die Bundesregierung – im Abstimmung mit den Bundesländern – Maßnahmen für die Förderung des Musikunterrichts?

Für einen Ausbau der Ganztagsschulen hat die Bundesregierung den Ländern angeboten, bis 2007 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat darauf hingewiesen, dass sich mit dem Ausbau von Ganztagsschulen auch neue Möglichkeiten für die kulturelle Bildung und die Integration der Künste in eine ganztägige Bildung und Erziehung ergeben. Sie hat in der Rede vor dem Deutschen Bundestag am 13. 06. 2002 erklärt: „Wir brauchen eine Schule, in der auch musische Fächer unterrichtet werden, in der Kinder selbst musizieren und Theater spielen können…“ Für die Fragen der Gestaltung des Musikunterrichts sind die Länder zuständig.

Die Bundesregierung fördert außerdem zusammen mit den Ländern im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung das Programm „Kulturelle Bildung im Medienzeitalter“. Dabei werden auch einige Modellversuche zur Einbeziehung der Neuen Medien in den Musikunterricht der Schulen und in die Musikausbildung an Hochschulen durchgeführt.

Im Rahmen der Fördermaßnahme „InfoSchul“ wurden in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit den Ländern verschiedene Projekte zur musischen Erziehung – darunter auch zum Musikunterricht – in Schulen und in der Lehrerausbildung gefördert. Das ebenfalls vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Lehrer-Online“ stellt den Schulen aufbereitete Unterrichtseinheiten aus der Schulpraxis zum Thema Musikerziehung zur freien Verfügung. Durch den Ausbau dieser Angebote können Lehrkräfte auf ein zunehmendes Angebot multimedialer Unterrichtsprojekte für den Musikunterricht zurückgreifen.

  1. In welcher Weise hat die Bundesregierung die neueren Veränderungen bei der Besteuerung von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die sich aus dem Steueränderungsgesetz 2001 sowie aus der Milderungsregelung (Pressemitteilung des Staatsministers Nida-Rümelin vom 12.4.2002) ergeben haben, den ausführenden Behörden wie auch den davon Betroffenen kommuniziert und sieht sie – vor dem Hintergrund, dass von manchen Finanzämtern immer noch nach dem alten Rechtsstand abgerechnet wird – hier gegebenenfalls die Notwendigkeit einer verbesserten Informationsvermittlung?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter Beteiligung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien nach dem Inkrafttreten der Milderungsregelungen beim Steuerabzug für ausländische Künstlerinnen und Künstler Anwendungsfragen mit den Ländern abgestimmt. Über das Ergebnis wurde die Öffentlichkeit durch Presseerklärungen des Kulturbeauftragten und des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. April 2002 informiert. Die Unterrichtung der örtlichen Finanzbehörden ist Aufgabe der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die geschehen ist. Ein BMF-Schreiben zu diesen Anwendungsfragen wird in Kürze veröffentlicht.

  1. Welche Studien im Bereich der Förderung von Musik hat die Bundesregierung seit Vorliegen der Großen Anfrage „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ (Drucksache 14/4290 vom 31.10.2000) in Auftrag gegeben? Welche Kosten wurden in welchen Haushaltstiteln dafür etatisiert? Welche Ergebnisse liegen bis dato vor?

Die Bundesregierung hat seit Vorliegen der Großen Anfrage zunächst keine eigenen Studien in Auftrag gegeben, sondern bereits vorhandene Studien und Publikationen (unter anderem „MusikerInnen – Übungsbunker – Szene-Clubs, Zur Infrastruktur der Popularmusik in Hamburg“, hrsg. von Albrecht Schneider, Lit-Verlag 2001 sowie die Diplomarbeit von Erika Jahn an der Hochschule für Wirtschaft und Politik „Die Quotenregelung zur Sicherung französischen Liedguts im Hörfunk – Ursachen, Durchsetzungsprobleme und Auswirkungen“, Studie im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zur Rock- und Popakademie in Hannover) zur Meinungsbildung herangezogen.

Die mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft gemeinsam vereinbarte und finanzierte Studie zum Aufbau eines Musikexportbüros (vgl. Antwort zu Frage 2) wird aus dem Ansatz für die Musikförderung in Kap. 04 05, Tit. 684 21 finanziert.

Darüber hinaus wurde eine Jahresanalyse des Anteils deutschsprachiger und in Deutschland produzierter Musik in den Hörfunkprogrammen in Auftrag gegeben, die aus derselben Haushaltsstelle finanziert wird.