Der erste Verhandlungstag im Prozess Aimster gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) endete mit zwei kleinen Siegen für den Online-Tauschdienst. So wies US-Bezirksrichter Lawrence Kahn den Antrag der RIAA ab, die gegen den Tonträgerverband von vorneherein abzuweisen. Die RIAA hatte argumentiert, Aimster hätte die Klage nur präventiv eingereicht, um einer später folgenden zuvorzukommen. Dem stimmte Richter Kahn nicht zu. Er erklärte, der Wunsch nach einem Feststellungsurteil sei im Fall Aimster gerechtfertigt, da der Sinn eines solchen Urteils sei, „jemandem, der in der Ausübung seiner Geschäfte gefährdet oder bedroht ist, zu ermöglichen, seinen rechtlichen Standpunkt darzulegen und von gerichtlicher Seite prüfen zu lassen“. Auch den zweiten RIAA-Antrag, mit dem Wunsch, die Verhandlung von Albany nach Manhattan zu verlegen, wo 36 weitere Gerichtsverfahren gegen Aimster anstehen, wies Kahn ab. Aimster hatte sich Anfang Mai mit der Bitte um ein Feststellungsurteil an das Gericht gewandt, um klären zu lassen, ob der Dienst mit seinem Online-Tauschservice Urheberrechte verletzt. Ende Mai hatte dann die RIAA ihre Klage in New York eingereicht, in der dem Tauschdienst eben diese Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden.
Zwei kleine Siege für Aimster gegen die RIAA
Der erste Verhandlungstag im Prozess Aimster gegen die RIAA endete mit zwei kleinen Siegen für die Online-Tauschdienst.


