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XM hofft auf Abweisung der RIAA-Klage

Im Streit zwischen der RIAA und XM Satellite Radio über die Aufzeichnungsfunktion der neuesten Radioempfänger haben die Digitalfunker nun beantragt, dass die Klage der Plattenfirmen abgewiesen wird. Die RIAA-Forderungen verstießen gegen ein Gesetz aus dem Jahr 1992.

Im Rechtsstreit zwischen dem US-Tonträgerverband RIAA und XM Satellite Radio über die Aufzeichnungsfunktion der neuesten Radioempfänger haben die Digitalfunker nun beantragt, dass die Klage der Plattenfirmen abgewiesen wird. Die RIAA-Forderungen verstießen gegen den Home Recording Audio Act – ein Gesetz aus dem Jahr 1992, das Gerätehersteller und Konsumenten vor Urheberrechtsklagen bei privaten Kopien schützt.

Streitobjekt sind tragbare Empfangsgeräte des Typs Inno mit digitaler Aufzeichnungs- und Speicherfunktion. Diese brechen nach Ansicht der Musikmajors die Urheberrechte, weil mit ihnen die Grenze vom Radiosender zum Digitalvertrieb überschritten werde. Geräte wie der Inno können bis zu 50 XM-Programmstunden aufzeichnen und digital abspeichern. XM argumentiert, selbst die RIAA habe sich vor 15 Jahren für das betreffende Gesetz ausgesprochen. RIAA-Sprecher Jonathan Lamy bezeichnete den Antrag von XM als „obskur“ und ergänzte: „Wenn XM mit iTunes, Rhapsody und ähnlichen Musikvertrieben konkurrieren will, müssen sie auch die dafür nötigen Genehmigungen einholen.“

Sollte das angerufene Bundesgericht die Klage der RIAA nicht abweisen, wird es zu einem Prozess kommen, in dem der Verband für jeden Song, der von XM-Kunden mit den Geräten aufgezeichnet wird, 150.000 Dollar Schadensersatz einfordern will. Der Satellitenradiobetreiber wies in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass es sich bei der Aufzeichnungsfunktion um eine legitime Form der privaten Nutzung handle.

Obendrein seien die Empfänger/Rekorder so konstruiert, dass eine illegale Weitergabe oder externe Kopie der aufgezeichneten Programme verhindert wird. Aufgezeichnete Programme können mit den 400 Dollar teuren Innos nur so lange wiedergegeben werden wie die Nutzer ihre Abogebühren für XM bezahlen. Unterstützt wird XM in dem Fall von der Consumer Electronics Association, dem Verband der Gerätehersteller, und von der Verbraucherschutzgruppe Home Recording Rights Coalition.

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