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WTO-Ausgleich steht bei Urhebern in der Kritik: Gesellschaften finden Schiedsspruch lächerlich

Die World Trade Organisation (WTO) entschied kürzlich, dass die USA europäischen Rechteinhabern für Umsatzeinbußen durch das amerikanische Urheberrecht jährlich 1,4 Millionen Dollar zahlen sollen. Den Europäern ist diese Summe zu gering.

GEMA-Chef Prof. Dr. Reinhold Kreile zeigte sich von der Entscheidung der Schiedsstelle der WTO „tief enttäuscht“, die den europäischen Urhebern jährlich nur 1,4 Millionen Dollar als Schadensersatz für entgangene Tantiemen zuspricht. Eine im Oktober 1998 verabschiedete Ausnahmegenehmigung des amerikanischen Urheberrechts befreit rund 70 Prozent aller Lokale, Restaurants und Handelshäuser, die ihre Kunden mit Musik aus Radio oder TV unterhalten, von jeglichen Tantiemenabgaben.

Diese Regelung prangerten europäische Rechteinhaber als Bruch des Abkommens der WTO für handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) an. Bereits im Mai 2000 entschied die WTO aufgrund einer Klage der Irish Music Rights Organisation (IMRO), dass die Ausnahmeregelung nicht mit den Regeln von TRIPS vereinbar sei und die USA ihre Gesetzgebung anpassen müssten. Im folgenden Streit riefen die USA und die Europäische Kommission schließlich ein Schiedsgericht der WTO an. Dies sollte über die Höhe der Entschädigungen bis zur gesetzlichen Anpassung in den USA entscheiden.

Während die EU-Kommission schätzt, dass den Rechteinhabern jährlich rund 25 Millionen Euro entgehen, kommt eine Studie der IMRO sogar zu dem Schluss, dass sich die Verluste auf rund 75 Millionen Euro pro Jahr belaufen. In seiner Funktion als President der Groupement Européen des Sociétés d“Auteurs et Compositeurs (GESAC) befürchtet Kreile nach der WTO-Entscheidung, dass die im Vergleich geringe Entschädigungssumme die USA kaum dazu bewegen könne, das nationale Recht schnell anzupassen: „Deshalb ist es wichtig, dass die EU-Kommission die USA weiterhin unter Druck setzt, ihr Urheberrecht ohne weitere Verzögerungen anzupassen.“

Gleizeitig weisen die IMRO und andere Autorengesellschaften die Entscheidung der Schiedsstelle als „lächerlich“ zurück. Zudem kritisieren die Gesellschaften, dass der Spruch zwei zentrale Fragen unbeantwortet lässt: Wer genau die Summe zahlen soll, und an wen? Im Gespräch mit musikwoche.de bezeichnet Eamon Shackleton, Head Of International der IMRO, die Entscheidung der WTO als „desaströs für Rechteinhaber in aller Welt“.

Zugleich warnt er davor, dass dieses Beispiel Schule machen und vergleichbare Regelungen in aller Welt eingeführt werden könnten, falls die USA ihr Urheberrecht nicht anpassen würden: „Die Vereinigten Staaten sollten berücksichtigen, welchen Schaden ihre nationalen Autoren und Komponisten erleiden könnten, wenn andere Nationen, die zu den großen Nutzern von in den USA geschützen Werken zählen, sich dazu entschließen, ähnliche Gesetze zu erlassen.“

Shackleton ergänzt: „Der WTO-Ausschuss hätte deutlich machen müssen, dass diese Art der Freistellung völlig unakzeptabel ist – und ein gefährlicher Präzedenzfall.“ Außerdem weist er darauf hin, dass die Entscheidung der WTO nichts wert sei, falls der amerikanische Kongress sie zurückweisen sollte. In diesem Fall müsse den USA mit Handelssanktionen gedroht werden: „Die IMRO hat sich diesen Fall eine erkleckliche Summe und viel Zeit kosten lassen. Nun ist es frustrierend zu sehen, dass Rechteinhabern weiterhin die Tantiemen vorenthalten werden, die ihnen rechtmäßig zustehen.“ Auch ein Motiv der amerikanischen Urheberrechtsgesellschaften hat Shackleton ausgemacht: „Tantiemen dieser Art einzuziehen ist teuer.“