Der Oberste Gerichtshof in Wien erweitert das Urteil von April, das die Weitergabe von statischen IP-Adressen festlegte: Nun sind Internet-Provider bei Gesetzesverstößen laut IFPI Austria auch zur Freigabe von Daten dynamischer IP-Adressen verpflichtet. Der Auskunftsleistung des Providers stehen weder grundrechtliche, datenschutzrechtliche und telekommunikationsrechtliche Bestimmungen entgegen, so die Entscheidung der Richter. „Der Oberste Gerichtshof hat in dieser wichtigen Frage Rechtssicherheit geschaffen – für die Rechteinhaber aber auch für die Provider“, sagte Dr. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft. „Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen definitiv nicht.“
Wiener Gerichtshof erweitert Weitergabe von Nutzerdaten
Der Oberste Gerichtshof in Wien erweitert das Urteil von April, das die Weitergabe von statischen IP-Adressen festlegte: Nun sind Internet-Provider bei Gesetzesverstößen laut IFPI Austria auch zur Freigabe von Daten dynamischer IP-Adressen verpflichtet.


