Die irische Boygroup Westlife ist mit ihrem Versuch, ihren Bandnamen als Marke eintragen zu lassen, gescheitert. Ein Gericht in Luxembourg entschied, dass sie der deutschen Zigarettenmarke West zu sehr ähnle und deshalb nicht als eigener Markenname eingetragen werden könne. Die Formation aus Dublin dürfe zwar weiterhin ihren Namen für Auftritte und CDs nutzen, könne aber andere Gruppen oder Unternehmen nicht an der Nutzung des Namens hindern. Damit hob das EU-Gericht die Entscheidung des Europäischen Markenamtes auf, das den Bandnamen zunächst als Marke sichern wollte. Westlife bleibt nun die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.
Westlife verliert Namenstreit vor EU-Gericht
Die irische Boygroup Westlife ist mit dem Versuch, ihren Bandnamen als Marke eintragen zu lassen, gescheitert. Ein Gericht in Luxembourg entschied, dass sie der deutschen Zigarettenmarke West zu sehr ähnle.


