Musik

Werbehinweise für Klingeltöne wieder zulässig

Die Hinweise auf Downloadangebote für Klingeltöne im laufenden Programm von Privatsendern sind zulässig. Dies haben die Landesmedienanstalten festgelegt und damit ihre gegensätzliche Entscheidung aus dem Vorjahr revidiert.

Die Hinweise auf Download-Angebote für Klingeltöne im laufenden Programm von Privatsendern sind zulässig. Dies haben die Landesmedienanstalten festgelegt und damit ihre gegensätzliche Entscheidung aus dem Vorjahr revidiert. Die Medienbehörden stimmten nun einem Leitfaden des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation zu, demzufolge Werbehinweise für Handyklingeltöne zulässig sind, wenn dabei der „begleitende Charakter im Vordergrund steht“. Gemäß der Vereinbarung dürfen Privatsender bei Filmen, Serien oder Shows auf drei Klingeltöne pro Stunde hinweisen, bei Musikformaten darf pro Künstler und Titel je ein Klingelton angeboten werden. Die neue Vereinbarung gilt zunächst für ein Jahr.