Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) kritisiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das den Finanzbehörden de facto die Möglichkeit einräume, Konzertveranstaltungen aller Art für umsatzsteuerbefreit zu erklären. Bei Umsatzsteuerbefreiung entfällt nämlich für Veranstalter die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auf sämtliche Werbungs- und Betriebskosten, was laut idkv im Endeffekt wesentlich stärker als die komplette Umsatzsteuerersparnis ins Gewicht fällt und die Konzertkarten zwangsläufig verteuern würde.
Vorsteuerabzug für Veranstalter in Gefahr
Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) kritisiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das Finanzbehörden die Möglichkeit einräume, Konzertveranstaltungen aller Art für umsatzsteuerbefreit zu erklären. Bei Umsatzsteuerbefreiung entfällt nämlich für Veranstalter die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auf sämtliche Werbungs- und Betriebskosten, was laut idkv stärker als die Umsatzsteuerersparnis ins Gewicht fällt und die Konzertkarten zwangsläufig verteuere.



