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Verizon muss Tauschbörsennutzer nennen

Im Rechtsstreit von Verizon gegen die RIAA hat ein Berufungsgericht eine Aussetzung der geforderten Preisgabe der Daten von Tauschbörsennutzern durch den Internet-Provider abgelehnt.

Im Rechtsstreit von Verizon gegen die Recording Association of America (RIAA) hat ein Berufungsgericht eine Aussetzung der geforderten Preisgabe der Daten von Tauschbörsennutzern durch den Internet-Provider abgelehnt. Obwohl das Berufungsverfahren noch läuft, ist Verizon nun verpflichtet, die Daten von anonymen Nutzern der Internet-Tauschbörse KaZaA herauszugeben, die diese über den Provider nutzten. Die RIAA strebt eine Klage gegen zwei verdächtige KaZaA-User an, die große Mengen illegaler Song-Files verbreitet haben sollen.

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