9000 Euro Schmerzensgeld muss der Stadtjugendring Augsburg (SJR) an einen Augsburger zahlen, der sich bei einem vom SJR veranstalteten Konzert einen schweren Hörschaden zugezogen hat. Das Verfahren vor dem Landgericht Augsburg endete nun mit einem Vergleich. Der damals 16 Jahre alte Konzertneuling hatte einem Festival im Jahr 2001 in unmittelbarer Nähe der Lautsprecherboxen beigewohnt und später über Pfeifen und Brummen in den Ohren geklagt. Ein Arzt stellte den hohen Geräuschpegel bei dem Konzert als Auslöser der Beschwerden fest. Der SJR habe als Veranstalter damit seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Bereits vor drei Jahren hatte das Koblenzer Oberlandesgericht einem 13-jährigen Konzertneuling 9000 Mark für seine Ohrgeräusche zugesprochen.
Veranstalter muss für Tinnitus zahlen
9000 Euro Schmerzensgeld muss der Stadtjugendring (SJR) an einen Augsburger zahlen, der sich bei einem vom SJR veranstalteten Konzert einen schweren Hörschaden zugezogen hat.


