Der Bundesrat hat die für heute geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses kurzfristig auf den 2. Juli verschoben. Damit verschiebt sich der Gesetzgebungsprozess zum neuen Urheberrecht ein weiteres Mal. Sollte der Ausschuss die am 23. Mai eingebrachten Änderungswünsche berücksichtigen, dann kann der Bundestag frühestens am 3. oder 4. Juli – den letzten Sitzungstagen vor der Sommerpause – erneut über das Gesetz beraten. Direkt an den Bunderat zurück geht der Entwurf, wenn der Ausschuss die bereits vom Bundestag verabschiedete Fassung der Urheberrechtsnovelle für gut heißt. Im Anschluss daran könnte der Bundesrat dann frühestens am 11. Juli abschließend über das Gesetz beraten. „Ein äußerst ehrgeiziger Zeitplan“, findet der Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verband, Dr. Heinz Stroh, und warnt vor weiteren Vertagungen: „Jetzt darf es aber keinesfalls mehr zu Verzögerungen kommen. Wir fordern, dass der Vermittlungsausschuss in der Sitzung am 2. Juli zu einem eindeutigen Ergebnis kommt, damit die Urheberrechtsnovelle noch in diesem Sommer in Kraft treten kann“. Jede weitere Verzögerung füge der gesamten Branche riesigen Schaden zu.
Verabschiedung des UrhG verzögert sich erneut
Der Bundesrat hat die für heute geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses kurzfristig auf den 2. Juli verschoben. Damit verschiebt sich der Gesetzgebungsprozess zum neuen Urheberrecht ein weiteres Mal.


