Musik

VDKD will Umsatzsteuerbefreiung für Dirigenten

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen fordert in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium die steuerrechtliche Gleichstellung von Dirigenten mit Musikensembles und Solisten.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) fordert in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium die steuerrechtliche Gleichstellung von Dirigenten mit Musikensembles und Solisten. Hierfür müsse die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, so der Verband auf seiner Frühjahrstagung in Düsseldorf. Das Gericht hatte 2003 entschieden, dass Solisten ebenso wie Ensembles ausübende Künstler sind und ihnen somit die Umsatzsteuerbefreiung nicht vorenthalten werden kann. Bis dahin galten in Deutschland Musikensembles im Gegensatz zu Solisten als umsatzsteuerbefreit. In der Praxis allerdings vertraten seit dem Urteilsspruch mehrere Finanzämter die Ansicht, dass Dirigenten nicht unter diese Steuerbefreiung fallen. „Damit wird nicht nur die kulturelle Bedeutung des Dirigenten, sondern auch die rechtliche Tragweite des EuGH-Urteils verkannt. Der Dirigent verleiht durch seine Interpretation dem musikalischen Werk ein individuelles Gepräge; er ist ausübender Künstler und muss als solcher gleichbehandelt werden wie Ensembles und andere Solisten“, kommentiert VDKD-Präsident Michael Russ das Vorgehen der Finanzbehörden. Auf der Tagung präsentierte Russ zudem die aktuellen Verbandszahlen. Demnach vertritt die Organisation derzeit die Interessen von 240 Mitgliedern mit einem Jahresumsatz von insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro. und einer Reichweite von 40 Mio. Besuchern. Zudem beschloss der Vorstand, die erst kürzlich von der Agentur AME Aigner Media & Entertainment neugestaltete Verbandshomepage um einen internen Servicebereich für die VDKD-Mitglieder zu erweitern.