Nachdem ein Gütetermin im Rechtsstreit des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) gegen das Land Berlin gescheitert ist, hat das Landgericht die Entscheidung auf den 5. November festgelegt. Der VDKD wirft dem Land Berlin und der Stiftung Berliner Philharmoniker vor, . „Wir bedauern, dass es nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, um das – wie in anderen Städten auch – geordnete Nebeneinander von privaten und öffentlichen Konzertveranstaltern in der Zukunft zu sichern. Die Verhandlung hat gezeigt, dass die Politik des Landes und der Stiftung Angriffsflächen bietet“, kommentierte Prof. Dr. Johannes Kreile, Rechtsanalt der Sozität Nörr Stiefenhöfer Lutz und Justitiar des VDKD.
VDKD vs. Land Berlin: Gütetermin gescheitert
Nachdem ein Gütetermin im Rechtsstreit des Verbands deutscher Konzertdirektionen (VDKD) gegen das Land Berlin gescheitert ist, hat das Landgericht die Entscheidung auf den 5. November festgelegt.



