Am 8. Oktober findet die erste mündliche Verhandlung in dem Prozess statt. Der Blick in die Anklageschrift, die musikwoche.de vorliegt, zeichnet ein bedenkliches Bild von der Situation der Konzertveranstalter in der Bundeshauptstadt. So haben laut dem Verband unter anderem die Konzert-Direktion Adler und die Concertino Konzertagentur einige Konzertreihen aufgrund der starken Konkurrenz durch die Konzerte der Stiftung Berliner Philharmoniker einstellen müssen. Regelmäßig habe die Stiftung Ticketpreise angesetzt, mit deren Einnahmen nicht einmal die Gage des Künstlers bezahlt werden konnte – ganz zu schweigen von Strom, Saalmieten und Ausgaben für Garderobieren.
Ein Zahlenbeispiel von vielen aus der Anklageschrift: Am 26. Januar veranstaltete die Stiftung ein Konzert mit Lorin Maazel (Violine) und Yefim Bronfman (Klavier). Der durchschnittliche Ticketpreis lag bei 16,90 Euro, was bei einem vollen Haus Einnahmen von rund 17.800 Euro entspricht. Die Gagen für Bronfman und Maazel lagen bei insgesamt rund 17.900 Euro. Nebenkosten wie Saalmiete und Werbekosten sind folglich vom Land Berlin, das Träger der Stiftung ist, subventioniert. Der Verband stellt weiterhin klar, dass Subventionen für Nischenthemen durchaus Sinn machen würden, man aber verhindern müsse, dass durch dauerhafte Zuwendungen eine Wettbewerbsverzerrung entstehe.
Stellenweise fährt die Klage schwere Geschütze auf: So sei die Vorgehensweise der Stiftung ein Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, öffentliche Gelder würden mit subventionierten Konzerten zweckwidrig verwendet. Gewinnt der VDKD den Prozess, der deutschlandweite Beachtung als möglicherweise richtungsweisende Musterklage findet, muss die Stiftung Berliner Philharmoniker künftig bei allen Konzerten eine branchenübliche Kostenkalkulation aufstellen – oder ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Zudem wäre sie verpflichtet, die Abrechnungen und Umsätze für alle seit 1990 von ihr veranstalteten Konzerte offenzulegen.



