In den USA konnten sich Rechteinhaber und Webcaster in der vorgesehenen Frist nicht über den künftigen Tantiemensatz für Onlineradios einigen. Wie viel die Anbieter von Streamingradios im Internet in den Jahren 2006 bis 2010 an die Urheber zahlen müssen, wird nun wohl vor Gericht geklärt werden müssen. Die für Onlineradios zuständige Urheberrechtsgesellschaft SoundExchange erklärte lediglich, es habe bislang keine Einigung gegeben und die Verhandlungen dauerten an. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, werden sich die Parteien wie schon in der Vergangenheit wieder vor den Copyright-Royalty-Richtern treffen. Die Tarifverhandlungen zwischen Webcastern und Rechteinhabern endeten vor knapp zwei Jahren erst vor den Schlichtern des US Copyright Office.
US-Webcaster und Urheber können sich nicht auf Tantiemensatz verständigen
In den USA konnten sich Rechteinhaber und Webcaster in der vorgesehenen Frist nicht über den künftigen Tantiemensatz für Onlineradios einigen. Wie viel die Anbieter von Streamingradios im Internet in den Jahren 2006 bis 2010 an die Urheber zahlen müssen, wird nun wohl vor Gericht geklärt werden müssen.


