Die amerikanische Musikbranche hat ihre liebe Not mit der Justiz. Der oberste Gerichtshof der USA lehnt es nun ab, den Streit zwischen der RIAA und dem Internet Service Provider Verizon zu behandeln. Ein Berufungsgericht hatte Verizon im Dezember 2003 gestattet, Daten von Kunden zurückzuhalten, die angeblich illegal Musik aus dem Netz gezogen haben. Zuvor hatte der US-Branchenverband per Klage versucht, an die Nutzerdaten der vermeintlichen P2P-Sünder heranzukommen. Da dies unter dem Digital Millenium Copyright Act nicht möglich ist, muss die RIAA zuerst so genannte „John Doe“- oder „Max Mustermann“-Klagen gegen unbekannt erheben. Erst dann können ISPs gerichtlich zur Herausgabe der Kundendaten gezwungen werden. Dem Supreme Court liegt derzeit noch ein anderes Gesuch der RIAA vor, die sich eine Entscheidung im Kampf gegen Grokster und Morpheus wünscht. Mehr zum Thema
US Supreme Court weist RIAA-Gesuch ab
Der oberste Gerichtshof der USA lehnt es ab, den Streit zwischen der RIAA und Verizon zu behandeln. Ein Berufungsgericht hatte es Verizon gestattet, Daten von Kunden zurückzuhalten, die angeblich illegal Musik aus dem Netz gezogen haben.


