Amerikanische Radiosender, die ihr Programm auch über das Internet ausstrahlen, müssen dafür gesonderte Tantiemenzahlungen an die Plattenindustrie entrichten. Ein US-Gericht in Philadelphia bestätigte damit eine entsprechende vom vergangenen Dezember. Sechs Radiosender und die National Association of Broadcasters hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Sie argumentierten, dass mit der Zahlung der pauschalen Statutory License für den terrestrischen Sendebetrieb die Tantiemen bereits abgegolten seien. Die Copyrightbehörde und das Gericht folgten aber der Auffassung der Plattenindustrie, Webstreams über Antenne oder Kabel sendender Radiostationen mit reinen Webcastern und den für sie geltenden Lizenzbestimmungen gleichzusetzen. Mit diesem Thema befasst sich seit Anfang dieser Woche , da sich Musikindustrie und Webcaster bislang nicht auf die Höhe der fälligen Tantiemen einigen konnten.
US-Radiosender verlieren vor Gericht
Ein US-Gericht bestätigt eine Entscheidung des US-Copyright Office, wonach Radiosender für Webstreams zusätzliche Tantiemen zahlen müssen, wenn sie ihr Programm auch über das Internet übertragen.


