Die fünf Majorkonzerne haben sich mit dem New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer auf einen Vergleich bezüglich einbehaltener und nicht geltend gemachter Künstlertantiemen geeinigt. Dabei geht es um offene Tantiemenansprüche, etwa bei ungeklärten Nachlassfragen nach dem Tod eines Künstlers oder wenn Künstler unbekannt verzogen sind. Mit Hilfe der nun getroffenen Vereinbarung will Spitzer dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen abgegolten und der Prozess der Lokalisierung Tantiemenberechtigter vereinfacht wird. Damit könnten Insidern zufolge Kosten von bis zu 50 Mio. Dollar auf die Plattenfirmen zukommen. Nach einer gewissen Zeit sollen Tantiemen, die nicht verteilt werden konnten, an den Staat übergehen. Branchenkenner in den USA sprechen in diesem Zusammenhang von Millionensummen, die bislang aufgrund unbeanspruchter Tantiemen in den Kassen der Plattenfirmen verblieben sind. Unter der Anwesenheit von Künstlern will der Generalstaatsanwalt heute Einzelheiten der Vereinbarung bekannt geben.
US-Labels treffen Vergleich zu unklaren Tantiemenfällen
Die fünf Majorkonzerne haben sich mit dem New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer auf einen Vergleich bezüglich einbehaltener, nicht geltend gemachter Künstlertantiemen geeinigt.


