Die US-Künstlervereinigung Recording Artists Coalition (RAC) wandte sich in der letzten Woche mit einem Schreiben an das US-Bezirksgericht, das den Fall Musikindustrie gegen Napster verhandelt. Darin forderte die RAC das Gericht auf, im Prozess um Urheberrechtsverletzungen keine Beweismittel zu akzeptieren, die als „Works Made For Hire“ ausgewiesen sind. Dieser Hinweis auf Urheber-Zertifikate weist die Plattenfirmen als Besitzer der Urheberrechte an Songs aus, die die Künstler demzufolge als Auftragsarbeiten angefertigt hätten. Die RAC protestiert bereits seit langem gegen die „Works For Hire“-Regelung und versucht durchzusetzen, dass auf den Zertifikaten der Autor als Besitzer der Urheberrechte genannt wird, und die Plattenfirmen lediglich als Abtretungsempfänger fungieren. Im Napster-Fall wird die Plattenindustrie zahlreiche „Works For Hire“-Urheberrechts-Zertifikate vorlegen, um zu beweisen, dass sie zurecht Entschädigung für begangene Schäden an ihrem Eigentum fordert. Die von Don Henley ins Lebens gerufene Recording Artists Coalition (RAC) setzte sich bereits im Streit zwischen der erfolgreich für die Abweisung von „Works For Hire“-Beweisen ein. Damals hatte sich die RAC ausdrücklich von MP3.com distanziert: Man habe keine gemeinsamen Interessen mit der Firma und habe in den Rechtsstreit nur aufgrund der „Works For Hire“-Sache eingegriffen. Ähnlich gestaltet sich dies nun im Napster-Fall.
US-Künstler: Indirekte Hilfe für Napster
Die US-Künstlervereinigung Recording Artists Coalition (RAC) wandte sich in der letzten Woche mit einem Schreiben an das US-Bezirksgericht, das den Fall Napster gegen die Tonträgerindustrie verhandelt.



