Musik

US-Justiz erschwert Kampf gegen Filesharer

Nach einem Urteil eines US-Berufungsgerichtes sind Internetanbieter nicht verpflichtet, dem US-amerikanischen Phonoverband auf Anfrage Kundendaten von Filesharern mitzuteilen.

Die RIAA muss einen juristischen Rückschlag bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen hinnehmen. Nach einem Urteil eines US-Berufungsgerichtes sind Internetanbieter nicht automatisch verpflichtet, dem US-amerikanischen Phonoverband auf Anfrage Kundendaten von Filesharern mitzuteilen. Damit gaben die Richter dem Telekommunikationsunternehmen Verizon Recht, das gegen eine anderslautende Entscheidung der ersten Instanz Berufung vor dem Gericht im District of Columbia eingelegt hatte. Zwar äußerte das Gericht in der Urteilsbegründung Verständnis für die Sorge um den Urheberrechtsschutz, es sei jedoch nicht Aufgabe des Gerichts den Digital Millenium Copyright Act (DMCA), auf den sich die Argumentation der Musikindustrie zum Großteil bezog, umzuschreiben. Der DMCA sieht laut Ansicht der Richter eine ausdrückliche Auskunftspflicht zum Zwecke von Strafandrohungen nur bei Technologien vor, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes 1998 existierten. Klagen der Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer werden sich nach diesem Richterspruch wohl langwieriger und teurer gestalten, da die RIAA nun in jedem Einzelfall erst eine Klage vor Gericht einreichen muss, bevor sie den Internetanbieter zur Herausgabe von Name und Adresse eines Filesharers zwingen kann.

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