Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass auch das Samplen von kurzen Ausschnitten aus anderen Songs ohne Lizenz unzulässig ist. Bislang gestattete das US-Urheberrecht die Verwendung von kurzen Riffs oder Hooks aus Fremdwerken für neue Kompositionen, solange diese nicht eindeutig zu erkennen waren. In dem Streitfall ging es um ein zweisekündiges Gitarren-Sample aus dem Song „Get Off Your Ass And Jam“ von George Clinton, das die HipHop-Gruppe NWA für ihren Track „100 Miles And Runnin“ verwendet hatte. Die Gruppe hatte zuvor keine Lizenz zur Verwendung des Sound-Schnippsels eingeholt, was nach Ansicht der Richter unzulässig ist. „Besorg dir eine Lizenz oder sample nicht“, machte das Gericht seinen Standpunkt klar. „Wir glauben nicht, das diese Entscheidung die Kreativität entscheidend beeinträchtigt“. Die Richter in Nashville hoben damit das vorangegangene Urteil eines untergeordneten Gerichts auf, das das Samplen erlaubte, solange es sich nicht um eine „erkennbar unrechtmäßige Aneignung“ handelt.
US-Gericht untersagt freie Samples
Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass auch das Samplen von kurzen Ausschnitten aus anderen Songs, ohne Lizenz unzulässig ist.


