Amerikanische Plattenfirmen dürfen auch Titel aus älteren Verträgen online verkaufen. Die Berufungsinstanz des Obersten Gerichtshofs von New York urteilte, dass auch Künstlerverträge aus der Zeit vor dem Internet diesen Vertriebsweg abdecken. Die Standardregelungen in den vor der Erfindung des World Wide Web geschlossenen Verträgen seien weit genug gefasst, um auch nachträglich den Digitalvertrieb zu beinhalten. Damit gab das Gericht der Warner Music Group und zahlreichen anderen Firmen Recht. In Deutschland schließen Normverträge meist die gegenwärtig noch nicht bekannten Nutzungsarten für die vereinbarten Aufnahmen aus und müssen im Einzelfall nachverhandelt werden.
US-Gericht gestattet Labels Onlinerechte
Amerikanische Plattenfirmen dürfen auch Titel aus älteren Verträgen online verkaufen. Die Berufungsinstanz des Obersten Gerichtshofs von New York urteilte, dass auch Künstlerverträge aus der Zeit vor dem Internet diesen Vertriebsweg abdecken.


