Das Oberste Gericht in New York hat einen Rechtsspruch erlassen, der Auswirkungen auf die ganze Musikindustrie haben könnte: Es erklärte, dass Aufnahmen einer Plattenfirma, die vor 1972 gemacht wurden, durch das Gewohnheitsrecht geschützt seien. Der Rechtsstreit betraf Klassikaufnahmen aus den 30er-Jahren, die zuletzt Naxos of America neu in den Handel brachte. Ursprünglich hielt die Plattenfirma Gramaphone Co. Limited die Rechte an den Stücken, die jedoch nach der britischen Rechtssprechung nach 50 Jahren verfallen sind. Capitol Records, derzeitiger Inhaber der Originalaufnahmen, reichte deshalb Klage gegen Naxos ein – und verlor in erster Instanz. Vor dem Obersten Gericht in New York hatte Capitol dagegen nun Erfolg: „Ich hoffe, dass der Schiedsspruch nun den unlizenzierten Veröffentlichungen ein Ende setzt“, erklärte Capitol-Anwalt Phillip Allen Lacovara. Der Rechtsstreit soll nun auf Bundesebene weitergeführt werden: Naxos hat angekündigt, gegen den New Yorker Beschluss Einspruch einzulegen.
US-Gericht entscheidet über historische Aufnahmen
Das Oberste Gericht in New York hat im Fall Capitol gegen Naxos einen Rechtsspruch erlassen, der Auswirkungen auf die ganze Musikindustrie haben könnte: Demnach sollen Aufnahmen einer Plattenfirma, die vor 1972 gemacht wurden, durch das Gewohnheitsrecht geschützt sein.


