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US-Bürger wehren sich gegen Filesharing-Klagen

Die Klageserie der RIAA gegen mutmaßliche Filesharer stößt erneut auf Widerstand: Während ein Metallarbeiter es auf einen Rechtsstreit mit der RIAA ankommen lassen will, prüft ein Ehepaar eine Klage gegen die KaZaA-Betreiber von Sharman Networks.

Die Klageserie der RIAA gegen mutmaßliche Filesharer stößt erneut auf Widerstand. Nicht alle Verdächtigten wollen sich auf Vergleichszahlungen einlassen. Ein Metallarbeiter aus St. Louis, Missouri will es nun auf einen Rechtsstreit mit der RIAA ankommen lassen. Tim Mouser beruft sich dabei auf sein Recht zum „Fair Use“ – das Recht zur Privatkopie. Seine Anwältin argumentiert, Mouser habe nur aus dem Netz geladen, was er auch als CD besitzt. Zudem könnten dem 39-Jährigen keine kommerziellen Motive unterstellt werden. Darüber hinaus könnten die Plattenfirmen nicht belegen, dass seine Downloads ihnen Schaden zugefügt hätten.

Bei der RIAA hingegen sieht man dem Rechtsstreit gelassen entgegen. Es gebe online genügend Informationsquellen darüber, was im Downloadbereich legal ist, erklärte RIAA-Sprecher Jonathan Lamy. Von den fast 10.000 US-Bürgern, die mit ähnlichen Klagen konfrontiert sind, haben sich Schätzungen zufolge bislang gut 5000 außergerichtlich mit der RIAA geeinigt.

Einen Prozess zur Klärung der Rechtsfrage gab es bislang nicht. Mouser fühlt sich gegängelt: Er habe mit KaZaA eine Anwendung zum Download genutzt, die auf ihrer Website damit warb, „100 Prozent legal“ zu sein. Darauf habe er sich verlassen. Genauso erging es dem Ehepaar Sally und John Wilson aus Cincinnati, Ohio. Ihre beiden Töchter sollen angeblich 653 Songs aus dem Netz gefischt haben. Deshalb habe man sich auf einen Vergleich in Höhe von 3000 Dollar eingelassen, so die Eltern. Doch nun wollen die Röntgentechnikerin und der Installateur klagen – und zwar gegen Sharman Networks, die Firma, die KaZaA vertreibt. Man strebe eine Sammelklage an, erklärte Anwalt Chris Macke. Möglichst viele Geschädigte sollen sich dem Kampf gegen die organisierte Urheberrechtsverletzung anschließen können.

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