Musik

Urteil zum Dirigentenstatus rechtskräftig

Das Urteil des Amtsgerichts Münchens zur steuerlichen Gleichbehandlung von Dirigenten ist nun rechtskräftig – zur Genugtuuung des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD).

Das Urteil des Amtsgerichts Münchens zur steuerlichen Gleichbehandlung von Dirigenten ist nun rechtskräftig – zur Genugtuung des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD). Verbandspräsident Michael Russ erklärt: „Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Einsatz für die steuerrechtliche Gleichbehandlung von Dirigenten erfolgreich zum Abschluss gebracht worden ist. Für die tägliche Arbeit unserer Mitglieder besteht nun Planungs- und Rechtssicherheit.“

Das Münchner Amtsgericht hat in dem betreffenden Fall eine Beklagtenpartei verurteilt, den zuvor einbehaltenen Umsatzsteueranteil eines Dirigentenhonorars auszuzahlen. Das Gericht folgte damit der Auffasung des VDKD, dass die künstlerische Leistung eines Dirigenten mit der eines Instrumentalsolisten vergleichbar und er diesem damit steuerrechtlich gleichzustellen ist.

VDKD-Justitiar Prof. Dr. Johannes Kreile sieht das nun rechtskräftige Münchner Urteil als „wichtigen Etappensieg“ – zumal darauf ein Erlass des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums folgte, der die Gleichstellung von Dirigenten und Solisten bestätigt. Demnach haben diese einheitlich entweder sieben Prozent Mehrwertsteuer oder, wenn die entsprechenden Befreiungstatbestände gegeben sind, gar keine Mehrwertsteuer auf Konzerteinnahmen zu leisten. Einen Haken hat die Angelegenheit laut Kreile indes immer noch: „Da das Urteil des Amtsgerichts München kein höchstrichterliches Urteil ist, können sich Finanzverwaltungen anders verhalten. Sollte dies der Fall sein, hat auch ein Finanzgericht zu entscheiden.“

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