Musik

Ungenaues Gesetz hilft R. Kelly

Durchatmen bei R. Kelly: Ein Drittel der gegen ihn wegen Kinderpornografie erhobenen Anklagepunkte wurde fallen gelassen.

Der Grund für die Entscheidung des Gerichts ist der ungenaue Wortlaut des entsprechenden US-amerikanischen Gesetzes. So soll der R’n’B-Sänger sein Opfer „gebeten, benutzt, überredet, verlockt und gezwungen“ haben an einem Pornofilm teilzunehmen. Vor einer Gesetzesänderung im Jahr 1999 war im Passus des Gesetzes allerdings nur von „gebeten“ die Rede.

Da sich im Nachhinein aber nicht mehr zweifelsfrei feststellen läßt, ob das Videoband, dass als Beweisstück gegen den Sänger dient, vor oder nach der Änderung des Gesetzestextes entstand, fallen sieben der ursprünglich 21 Anklagepunkte überhaupt nicht unter das Gesetz. Somit kann R. Kelly auch nicht mehr für diese Taten belangt werden. Das Video zeigt Kelly beim Liebesspiel mit einer Minderjährigen.

Wegen der übrigen 14 Anklagepunkte muss sich der Sänger aber weiterhin vor der US-Justiz verantworten. Das Verfahren gegen Kelly soll am 2. April in die nächste Runde gehen.