Die US-amerikanische Rechteverwertungsgesellschaft Broadcast Music Inc. (BMI) und die im Radio Music License Committee vertretenen Radiostationen haben eine Interims-Lizenzvereinbarung zu Online-Radiostreams getroffen. Demnach zahlen Radiosender, die ihr Programm auch über das Internet ausstrahlen, der BMI 1,065 Prozent ihrer dadurch erzielten Einnahmen. Eine Rate in dieser Höhe ist bislang auch für terrestrische Ausstrahlungen fällig. Die Mindest-Lizenzgebühr beträgt pro Radiosender für das laufende Jahr 259 Dollar und soll jährlich angehoben werden. Die Übergangslösung gilt rückwirkend für seit 1997 im Internet übertragene Radioprogramme. Die beiden Parteien befinden sich derzeit in einem Verfahren vor einem New Yorker Gericht, das die endgültige Lizenzgebühr festlegen wird.
Übergangslösung für Streaming-Lizenzgebühren
Die US-Rechteverwertungsgesellschaft Broadcast Music Inc. (BMI) und die im Radio Music License Committee vertretenen Radiostationen haben eine Interims-Lizenzvereinbarung zu Online-Radiostreams getroffen.



