Musik

Tauschdienste stärken Verteidigung gegen Film- und Musikindustrie

Prominente Unterstützung erhalten die FastTrack-Tauschdienste MusicCity, Kazaa und Grokster im Rechtsstreit gegen 29 schwergewichtige Entertainment-Konzerne.

Prominente Unterstützung erhalten die FastTrack-Tauschdienste MusicCity, Kazaa und Grokster im . Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich der Wahrung von Bürgerrechten im Internet verschrieben hat, wird sich künftig an der Verteidigung der Tauschdienste beteiligen. „In diesem Fall geht es um die Freiheit der technologischen Entwicklung und das Recht der Öffentlichkeit auf freie Kommunikation“, erklärte EFF-Sprecher Fred von Lohmann. Die EFF sieht in dem Prozess eine Art Weiterführung des wegweisenden Betamax-Urteils, Anfang der 80er Jahre. Damals versuchte die Filmindustrie den Verkauf von Videorekordern zu stoppen, da damit Filme illegal kopiert und Urheberrechte verletzt werden können. Unter Anklage stand damals die Firma Sony, die für die mögliche illegale Nutzung ihrer Betamax-Videorekorder zur Verantwortung gezogen werden sollte. Der Supreme Court wies die Klage schließlich ab, und erklärte, dass es Technologiefirmen grundsätzlich möglich sein muss, neue Technologien zu entwickeln und auf den Markt bringen, solange diese in erster Linie für Zwecke genutzt werden können, die die Urheberrechte nicht verletzen. EFF-Anwalt Robin Gross spielte in diesem Prozess eine maßgebende Rolle in der Verteidigung. „Genau wie die Industrie versuchte, gegen den Videorekorder vorzugehen, will sie nun eine weitere Technologie verhindern, die die nächste Killer-Applikation im Internet ist“, erklärte Gross. „Der Betamax-Prozess hat gezeigt, dass der Besitz von Urheberrechten kein Veto-Recht bezüglich technologischer Entwicklungen beinhaltet, solange diese Technologien für zahlreiche urheberrechtlich unbendkliche Zwecke verwendet werden können. Und am Ende hat Hollywood schließlich gelernt, die Video-Technologie profitabel zu nutzen.“