Musik

Supreme Court verhandelt ab Ende März über Grokster und Morpheus

Ab 29. März haben Musik- und Filmindustrie ein letztes Mal die Möglichkeit, ein Urteil gegen Grokster und Morpheus zu erwirken. Dann beginnen vor dem Obersten Gerichtshof der USA die Anhörungen in der Revisionsklage der Entertainmentbranche gegen die Betreiber der P2P-Tauschbörsen.

Ab dem 29. März haben die Musik- und die Filmindustrie ein letztes Mal die Möglichkeit, ein Urteil gegen Grokster und StreamCast (Morpheus) zu erwirken. Dann beginnen vor dem Obersten Gerichtshof der USA die Anhörungen in der Revisionsklage der Entertainmentbranche gegen die Betreiber der beiden P2P-Tauschbörsen. In allen bisherigen Verfahren vor niederen Instanzen hatten die Richter StreamCast und Grokster attestiert, sie könnten nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden.

Als Rechtsgrundlage galt bei diesen Freisprüchen immer das so genannte Sony-Betamax-Urteil aus dem Jahr 1984: Technologien, die auch eine legale Nutzung ermöglichen, sind demnach zulässig. Die RIAA und die MPAA argumentieren indes, dass dieses Präzedenzurteil in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen dürfe. Sony habe bei seinem VHS-Videorekorder nicht verhindern können, dass er auch für illegale Aufzeichnungen verwendet wird. Dagegen könnten die Betreiber von P2P-Systemen sehr wohl regulieren, welche Art von Inhalten über das Internet getauscht werden. Ein Urteil des Supreme Court wird bis Juli erwartet.

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