Nur noch über ihre Anwälte verständigen sich Sony Music und die US-Rocktruppe Incubus: Sony fordert noch vier Alben – die Band weigert sich und will wechseln. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist einmal mehr die unterschiedliche Auslegung der so genannten „Sieben-Jahres-Klausel“: Diese Klausel in den Verträgen vieler junger US-Künstler räumt den Firmen das Recht auf Schadenersatz ein, wenn der Künstler es versäumt, innerhalb von sieben Jahren die vertraglich festgelegte Anzahl an Tonträgern abzuliefern. Darauf beruft sich Sony und besteht auf Erfüllung des 1996 geschlossenen und auf sieben Alben ausgelegten Vertrags mit Incubus. Sony reichte deswegen in New York Klage ein. Die Band hat indes ihrerseits in Los Angeles Klage gegen Sony erhoben, und beruft sich auf den Umstand, dass nach kalifornischem Recht keine Firma einen Künstler für mehr als sieben Jahre an sich binden kann. Gegen die langen Vertragslaufzeiten hat sich in den USA in den letzten Jahren eine Künstler-Front gebildet. Zahlreiche dieser Künstler schlossen sich im Laufe der Zeit der von Don Henley gegründeten Musikerrechtsbewegung „Artist Coalition“ an.
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