Ein Songwriter aus Indiana zieht gegen Pop-Prinzessin Britney Spears vor Gericht. Steve Wallace behauptet Spears habe das Urheberrecht verletzt, da ihr Song „Sometimes“ ursprünglich aus seiner Feder stamme. Ganze sechs Jahre nachdem der Song veröffentlicht wurde, reichte sein Anwalt nun eine dreiteilige Klage gegen die Sängerin ein. Auch Sony BMG Publishing ist neben weiteren Firmen im Umfeld von Spears von der Klageschrift betroffen.
Zwar räumt Wallace ein, den Song erst 2003 urheberrechtlich geschützt zu haben. Allerdings habe er das Lied bereits 1990 geschrieben und sich dabei des „Copyrights des armen Mannes“ bedient, als er sein Werk in einen versiegelten Umschlag packte und diesen mit einem Poststempel versehen ließ. 1994 will er den Song dann verschiedenen Verlagen vorgestellt haben. Außerdem habe er ihn 1997 bei einem Wettbewerb in Pennsylvania eingereicht. Spears‘ Charts-Hit „Sometimes“ wurde am 22. Januar 1999 durch das amerikanische Urheberrecht gesichert. Die Textzeilen der beiden Songs sollen fast identisch sein.



