Der britische Soulsänger Seal soll nach einem Richtspruch seinem ehemaligen Manager John Wadlow Provisionsgebühren für Produktionen aus den frühen 90ern zahlen. Wadlow hatte finanziellen Anspruch auf seine Mitarbeit an den ersten beiden Alben des Künstlers, der mir bürgerlichem Namen Henry Olusegun Adeola Samuel heißt, erhoben.
Die Alben aus den Jahren 1991 und 1994 trugen beide den Titel „Seal“ und verkauften sich dank Hits wie „Killer“, „Crazy“ und „Kiss From A Rose“ millionenfach. Wadlow behauptete, ihm stünden noch Gelder aus dieser Zeit zu, worüber man sich 1995 in einem Vertrag auch geeinigt hätte. Richter Charles Gray entschied nun zu Gunsten Wadlows und meinte, es gäbe „keinen Zweifel“, dass der Manager Seal beim Aufbau dessen Karriere maßgeblich unterstützt hatte.
Gray forderte Seal auf, eine Vorauszahlung von 500.000 Pfund, oder umgerechnet 723.839 Euro, an Wadlow zu entrichten. Der genaue Betrag wird noch bei einer späteren Gerichtsanhörung festgelegt. Beobachter des Falls schätzen die Summe auf eine Million Pfund, was 1.448.337 Euro entspricht.



