Der IFPI Schweiz ging kürzlich ein gewerblich agierender Bootlegger ins Netz, der unautorisierte Konzertmitschnitte, u.a. von Acts wie den Rolling Stones, zu Preisen zwischen 20 und 100 Franken über eine Internetseite anbot. Laut IFPI stimmte der Musikpirat angesichts der „erdrückenden Beweislast“ einer ihm „ausnahmsweise angebotenen außergerichtlichen Einigung“ zu, und zahlte eine Summe von 40.000 Franken an die geschädigten Firmen. Außerdem kommen auf ihn Verfahrenskosten in fünfstelliger Höhe zu. Bereits gebrannte CD-R-Mitschnitte mussten vernichtet werden. Im Gegenzug zog die IFPI Schweiz ihren Strafantrag zurück. IFPI-Geschäftsführer Dr. Peter Vosseler warnt in diesem Zusammenhang: „Musikpiraterie ist kein Kavaliersdelikt.“ Nach dem Schweizer Bundesgesetz zum Urheberrecht könne Musikpiraterie mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Franken und Gefängnis bestraft werden. Mehr zum Thema
Schweizer IFPI fängt Piraten
Der IFPI Schweiz ging kürzlich ein gewerblich agierender Bootlegger ins Netz. Der Tonträgerpirat zahlte inzwischen eine hohe Schadensersatzsumme.


