Ein russisches Gericht hat die Millionenklage von acht internationalen Plattenfirmen gegen die Betreiber des russischen Presswerks Russobit-Soft abgewiesen. Der Duplizierer steht im Verdacht, nicht lizenzierte Counterfeit-CDs internationaler Acts wie Michael Jackson, Whitney Houston oder den Bee Gees hergestellt zu haben. Obwohl eine Untersuchungsgruppe des russischen Innenministeriums feststellte, dass zwei Drittel aller fraglichen CDs aus den Russobit-Werken stammen, konnten sich die Anwälte der Duplizierer durchsetzen: Das Gericht wies die Klage der Plattenfirmen ab. Als Chef des russischen IFPI-Arms nannte Igor Pozhitkov diese Entscheidung „merkwürdig“. Der Zeitung „Kommersant“ gegenüber gab er seiner Hoffnung Ausdruck, dass dieser Spruch noch nicht das Ende des Falls Russobit sei. Die IFPI wolle weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen die Presswerksbetreiber vorgehen.
Als internationaler Dachverband der Tonträgerbranche hatte die IFPI bereits im Dezember 2003 Klage gegen Russobit erhoben und Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund fünf Mio. Dollar gefordert. Im August 2003 hatten die Presswerkbetreiber bereits aus ähnlichen Gründen eine Lizenz zur CD-Herstellung verloren, aber dennoch weiterhin Datenträger hergestellt.


