Im Kampf gegen illegale Internettauschbörsen hat die RIAA jüngst einen entscheidenden Prozess gewonnen, der nun die Internet Service Provider (ISP) in die Pflicht nimmt. Der US-Branchenverband hatte vom Provider Verizon die gefordert, der über 600 Musiktitel über Tauschbörsen angeboten hatte, wogegen sich Verizon gewehrt hatte. Richter John D. Bates gab der Forderung der RIAA Recht und bezog sich dabei auf eine Klausel des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) von 1998, wonach ein Provider verpflichtet ist, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen, wenn er vom Rechteinhaber über den unauthorisierten Gebrauch informiert worden ist. Damit hätte die Musikindustrie eine starke Waffe gegen Internetmusikpiraten, da sie künftig auch ohne richterliche Rückendeckung die Herausgabe der Namen einfordern könnte, um gegen die Nutzer vorzugehen. Während die RIAA sich erfreut über das Urteil zeigte, kritisierten zahlreiche Internetfirmen und Bürgerrechtsgruppen die Entscheidung heftig. Sie sehen darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre der Nutzer. Joe Kraus von der Nutzervereinigung Digital Consumer erklärte: „Es ist eine gefährliche Situation, wenn allein die Behauptung einer Urheberrechtsverletzung den ISP dazu zwingen kann, persönliche Nutzerdaten ohne explizite gerichtliche Anweisung herauszugeben. Die Fehlerwahrscheinlichkeit ist sehr hoch und damit auch die Bedrohung der Privatsphäre.“ Verizon kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
RIAA zwingt Internet Provider in die Knie
Im Kampf gegen illegale Internettauschbörsen hat die RIAA jüngst einen entscheidenden Prozess gewonnen, der nun die Internet Service Provider in die Pflicht nimmt.


