Eine der letzten P2P-Firmen, die sich noch auf dem Rechtsweg gegen die Klagen der Entertainmentindustrie wehrte, musste nun eine herbe Niederlage einstecken. StreamCast Networks, Entwickler und Vertrieb der Filesharingsoftware Morpheus, wurde von einem US-Bundesgericht der Anstiftung zu Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden. Richter Stephen Wilson erklärte in seiner Urteilsbegründung, die Beweise gegen StreamCast für die Vorsätzlichkeit ihres Tuns seien erdrückend.
Die klagenden Branchenverbände RIAA und MPAA hatten u.a. E-Mails und interne Memos der Morpheus-Entwickler vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass es StreamCast von Anfang an auf die Nutzer des ursprünglichen Napster abgesehen hatte und dass man durchaus bereits war, sich aus Publicity-Gründen auf rechtlich dünnes Eis zu begeben. Auch in der Korrespondenz mit Morpheus-Nutzern hätten StreamCast-Mitarbeiter immer wieder Tipps zur illegalen Nutzung der P2P-Software gegeben. Zudem habe die Firma nie ernsthafte Schritte zur Eindämmung des illegalen Datenverkehrs unternommen.
Über eine Schadensersatzsumme oder Strafzahlungen entschied das Gericht nicht. Während die RIAA das Urteil als uneingeschränkten Sieg feierte, gab sich StreamCast enttäuscht. Man werde seine Optionen nun abwägen und eventuell in Revision gehen. Firmenchef Michael Weiss hatte bis zuletzt noch mit den Rechteinhabern über eine außergerichtliche Einigung verhandelt, war jedoch zu keinem Ergebnis gelangt.
RIAA-Chef Mitch Bainwol erklärte, kein Urteil könne das Piraterieproblem lösen oder die Piraterieschäden der letzten Jahre beseitigen, doch die Verurteilung von StreamCast sei eine Genugtuung.


