Der US-Tonträgerverband RIAA und die Betreiber zahlreicher College-Radiostationen, die per Webcast ihre Zuhörer erreichen, haben sich auf eine Gebührenstruktur zur Abgeltung der Tantiemen geeeinigt. Demnach bezahlen Radios von Colleges mit weniger als 10.000 Studenten künftig 250 Dollar pro Jahr an die Tonträgerindustrie. Größere Unis sowie kleinere kommerzielle Anbieter zahlen 500 Dollar. Für die großen Anbieter werden zwischen ein und zwei Cent pro Stunde und Zuhörer fällig, was sich deutlich teurer auswirken kann. Die Regelungen sind in einem Gesetz, das sich Small Webcaster Settlement Act (SWSA) nennt, zusammengefasst. Der SWSA gilt auch rückwirkend für die Jahre 1998 bis 2002, die Betreiber von Webcasting-Angeboten haben dreißig Tage Zeit, sich damit einverstanden zu erklären. Tun sie dies nicht, werden ihre zu zahlenden Tantiemen nach einem Verfahren abgerechnet, das die Schlichtungskommission Copyright Arbitration Proceeding (CARP) am 30. Juni vorstellen wird. Das Gesetz wurde von allen Seiten als Schritt in die richtige Richtung kommentiert, man verhofft sich davon auch, dass kleine Webcaster weiterhin vor allem unbekannteres Repertoire spielen und nicht krampfhaft nach Reichweite und dem Mainstream schielen.
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