Die Klagen der RIAA gegen Nutzer von Tauschbörsen laufen nicht immer wie gewünscht. Nachdem der US-Tonträgerverband unlängst eine Tote vor den Kadi zitieren wollte, musste er nun in zwei weiteren Fällen seine Klagen zurückziehen. Angeblich hatten Studenten der Universität Penn State illegal Daten über ein P2P-Netzwerk getauscht. Doch die Netzwerkadministratoren der Uni konnten die von der RIAA präsentierten IP-Adressen niemandem eindeutig zuordnen.
Dies wirft erneut einen Schatten auf die Ermittlungsmethoden. Da die Musikindustrie zunächst nur IP-Adressen der von ihr identifizierten P2P-Missetäter besitzt, muss sie bei den Service Providern anonyme „Max Mustermänner“-Klagen gegen unbekannt erheben. Erst dann wird aufgrund der IP-Daten und der vermuteten „Tatzeiten“ beim ISP eine reale Person ermittelt. In diesem Fall lag der von der RIAA verzeichnete Copyright-Verstoß allerdings schon so lange zurück, dass man keine digitalen Fingerabdrücke mehr finden konnte. Kritiker vermuten schon länger, dass die Methode der RIAA mit Ungenauigkeiten verbunden ist. Schon zu Beginn der Klagewelle im September 2003 und noch einige Male danach hatten sich die Ermittler vergriffen und Minderjährige und Rentner vor den Kadi gezogen. Insgesamt hat die RIAA seither 9174 Einzelpersonen verklagt.


