Musik

RIAA-Klagen bekommen erneut Gegenwind

Im Zuge der vom US-Branchenverband RIAA seit rund zwei Jahren praktizierten Abschreckungsstrategie gegen Filesharer hat eine Beschuldigte nun gegenklage eingereicht.

Die vom US-Branchenverband RIAA seit rund zwei Jahren praktizierte Abschreckungsstrategie gegen Filesharer bringt erneut ein PR-Problem mit sich: Aktuelles Beispiel ist ein Fall im US-Bundesstaat Oregon, wo die 42-jährige, allein erziehende Mutter Tanya Andersen von der RIAA beschuldigt wird, mindestens 1400 Songs illegal getauscht zu haben. Ihr kann eine Geldstrafe von mehr als einer Mio. Dollar drohen, sollte sie sich nicht außergerichtlich mit der Branche einigen und der Fall tatsächlich zur Verhandlung kommen.

Andersen beteuert, sie wisse nicht einmal, wie man einen Download startet. Auch habe sie von dem ihr zugeordneten Online-Alias „[email protected]“ nie etwas gehört. Um dies zu beweisen, habe sie sogar angeboten, ihren Computer einzuschicken, um ihn von den Experten der RIAA untersuchen zu lassen – ohne Erfolg.

Nun hat Anderson, die unter einer Behinderung leidet, Gegenklage eingereicht. Sie wirft der RIAA u.a. Betrug, Verletzung der Privatsphäre, Rechtsmissbrauch und elektronischen Hausfriedensbruch vor. Der Verband habe die Firma MediaSentry beauftragt, persönliche Daten auf den Computern von Privatpersonen auszuspionieren. So erhält die RIAA die IP-Adressen von den mutmaßlichen Filesharern. In der Folge erhebt sie bei Internet Service Providern dieser namentlich nicht bekannten „Max Mustermänner“ Klage gegen unbekannt. Erst dann wird aufgrund der IP-Daten und der vermuteten „Tatzeiten“ beim ISP eine reale Person ermittelt.

Im Fall von Tanya Anderson behauptet die RIAA-Klage, sie habe als „gotenkito“ um 4.24 Uhr morgens Gangsterrap heruntergeladen. Diese Vorwürfe bestreitet die Frau und wirft der RIAA zudem vor, ihren Gesundheitszustand mit den Anschuldigungen zusätzlich verschlechtert zu haben.

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