Die RIAA zeigte sich dabei noch kulant: Die rechtliche Position der Online-Anbieter war chancenlos, die Alternative für sie wäre eine Strafe von 100.000 US-Dollar für jedes die Urheberrechte verletzende Download-Angebot gewesen.
Die RIAA akzeptierte die Selbstverpflichtung der Beklagten, das Verfahren wurde in beiderseitigen Einvernehmen eingestellt. Falls man sich in Zukunft aber noch einmal in solch einer Situation finden sollte, so die RIAA, werde man nicht mehr so entgegenkommend sein.


