Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erklärt digitale Privatkopien für zulässig. Am 31. Juli beschloss das Kabinett, den Entwurf zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Direktive dem Bundestag zur Beratung zuzuleiten. Aller Voraussicht nach debattiert das Parlament den Entwurf noch vor der Bundestagswahl am 22. September. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird. Damit müsste die nächste Bundesregierung den Entwurf erneut in den Bundestag einbringen. Trotz zulässiger Privatkopie soll jedoch eine Umgehung von Kopierschutzmechanismen unter Strafe gestellt werden. Verstöße dagegen könnten mit Bußgeldern und – im Falle gewerblicher Verstöße – mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Der Regierungsentwurf basiert auf dem Referentenentwurf vom 18. März. Die Verabschiedung durch das Kabinett galt als Formsache.
“ Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung
“ Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
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