“Lieber Herr Rausch, Ihr Beitrag gegen eine Neuheitenquote im Radio war ebenso engagiert vorgetragen wie an der Sache vorbei. Deswegen möchte ich gern ein paar Punkte klarstellen:
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Mit ihrer Musikauswahl entscheiden Radiosender darüber, was viele Menschen an Musik überhaupt kennen lernen. Die Beschränkung auf 800 immergleiche Hits für eine ganze Woche heißt auch, dass neue Musik keine Plattform hat. Rund 30.000 neue Produktionen hat die deutsche Musikwirtschaft im Jahr 2001 veröffentlicht – nur ein Bruchteil davon wurde je im Radio gespielt.
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Es freut mich ehrlich, dass Eins Live in der Tat zu den wenigen Sendern gehört, die ihr Musikprogramm noch als Verpflichtung gegenüber ihren Hörern verstehen. Es gibt wahrscheinlich in Deutschland nur eine Hand voll Radioprogramme, die sich so wie Sie für neue Musik engagieren. Genau das ist aber der Grund dafür, dass Sie als Kronzeuge gegen die Quote nicht recht taugen. Eins Live ist eben eine von wenigen Ausnahmen im Einheitsbrei der deutschen Radiolandschaft.
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„50:50“ ist unser Motto. Wir wollen, dass 50 Prozent aller gesendeten Musiktitel Neuheiten sind, wiederum 50 Prozent davon deutschsprachige Titel. Das hat überhaupt nichts mit „Deutschtümelei“ zu tun. Es ist nicht nur legitim, sondern aus kultureller Sicht sehr wünschenswert, Musik aus dem eigenen Kulturkreis zu fördern. Die darf auch gern in der eigenen Sprache gesungen sein. Noch deutlicher: 75 Prozent aller gesendeten Titel dürfen gerne fremdsprachige Texte enthalten – das müsste doch reichen.
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Öffentlich-rechtliche Radiosender haben einen Kulturauftrag: vielfältige Information. Radios senden heute nicht mehr Vielfalt als früher, sondern sie senden viel Einfalt. Die öffentlich-rechtlichen Sender verletzten ihren Kulturauftrag – und sägen damit auch an der Grundlage ihrer Existenzberechtigung. Also: Sendet mehr Neuheiten, darunter auch deutschsprachige!
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Das Sendeprivileg (also das Recht der Sender, jede Musik zu spielen, die auf einem Tonträger veröffentlicht ist), wurde 1966 im Urheberrechtsgesetz verankert. Damals gab es nur öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und damals gab es eine unvergleichlich größere Vielfalt der Musikpräsentation als heute. Vor diesem Hintergrund war das Sendeprivileg für die Musikfirmen akzeptabel. Im Fernsehen ist es ganz anders: Die Fernsehsender müssen für jeden einzelnen Film, den sie senden wollen, selbstverständlich die Rechte dafür von den Filmgesellschaften erwerben. Da gibt es kein Sendeprivileg.
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Apropos: Die „DDR-Keule“ hat wieder zugeschlagen nach dem Motto: Wenn die DDR eine Quote hatte, dann muss die Idee schlecht sein. Lieber Jochen Rausch, ich dachte, das hätten wir überwunden. Die Frage ist: Wie gewinnen wir im Radio Raum für neue und für deutschsprachige Musik? Jede Antwort ist gern gesehen – sie muss nur zur Lösung des Problems beitragen. An die Radiomacher appelliere ich: Gebt die Antwort im Programm! Spielt neue Titel! Sendet auch Musik mit deutschen Texten! Sonst stellt sich nämlich nichts weniger als die Frage nach der Existenzberechtigung öffentlich-rechtlicher Sender. Aber dazu ein anderes Mal.“



