Die deutschen Plattenfirmen haben erstmals 68 Klagen gegen Anbieter von Musikfiles in Internet-Tauschbörsen wegen Urheberrechtsverletzungen eingereicht. Somit stehen erstmals direkt die Endnutzer im Visier der Rechteinhaber, nachdem bislang ausschließlich die Betreiber von illegalen Diensten mit rechtlichen Schritten verfolgt wurden.
Die P2P-Nutzer erwarten Schadenersatzforderungen und bei Uneinsichtigkeit ein Zivilverfahren. Der deutsche Tonträgerverband kündigte aber an, in der Regel eine außergerichtliche Einigung im Rahmen eines Vergleichs anzustreben, womit die Filesharer nach Zahlung des Schadenersatzes ohne Vorstrafe aus dem Schlamassel wieder rauskommen.
Neben dem deutschen Industrieverband haben auch die Plattenfirmen in Dänemark, Italien und Kanada mit der Verfolgung von Tauschbörsennutzern begonnen. Insgesamt wurden in den vier Ländern 247 Klagen eingericht, weitere sollen in den nächsten Monaten folgen.


