Das oberste Gericht der Niederlande wies am 19. Dezember die Bestrebungen von Urheberrechtsvertretern zurück, die die Betreiber des KaZaA-Netzwerks zu Maßnahmen gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Tracks zwingen sollten. Nach dem Spruch der niederländischen Richter – die bislang höchste europäische Instanz, die in diesem Thema zu einer Entscheidung kam – sei das Unternehmen Sharman Networks nicht für Urheberrechtsverletzungen im Kazaa-Netzwerk haftbar zu machen. Die Londoner IFPI bezeichnete diesen Spruch umgehend als falsch. Parallel rief die IFPI die KaZaA-Betreiber dazu auf, ihre P2P-Nutzer künftig daran zu hindern, urheberrechtlich geschützte Werke über Kazaa zu verbreiten. Außerdem sollten KaZaA-Nutzer über den Dienst auf die Folgen ihres Tuns hingewiesen werden. Nach Ansicht der IFPI sind die KaZaA-Betreiber zu diesen Maßnahmen in der Lage, Sharman Networks und die niederländischen Richter sind in diesem Punkt anderer Ansicht. „Der niederländische Spruch ist falsch und beruht auf einer einseitigen Darstellung der Gegebenheiten durch KaZaA“, betont Allen Dixon als General Counsel der IFPI. „Wir glauben, dass eine vollständige Anhörung aller Fakten zu einer anderen Entscheidung führen würde – auch in den Niederlanden.“ Die Entscheidung der Niederländer hätte völlig außer Acht gelassen, dass alle, die urheberrechtlich geschützte Werke ohne die Zustimmung der Rechteinhaber verbreiten, geltendes Recht verletzten, meint Dixon.
Niederlande weisen P2P-Klage zurück
Das oberste Gericht der Niederlande wies Bestrebungen zurück, die die KaZaA-Betreiber zu Maßnahmen gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Tracks zwingen sollten. IFPI-Anwalt Allen Dixon spricht von einem Fehler.



