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Napster setzt auf Video und hat Klage am Hals

Napster muss sich auf dem Rechtsweg mit einer Firma einigen, die behauptet, Patente an Technologien zu halten, die der Onlinehändler verwendet. SightSound zwang bereits die Bertelsmann-Tochter CDNow in einem ähnlichen Fall in die Knie.

Napster muss sich auf dem Rechtsweg mit einer Firma einigen, die behauptet, die Patentrechte an bestimmten Technologien zu halten, die der Onlinehändler bei der Übermittlung seiner Downloads und Streams verwendet. SightSound zwang bereits die Bertelsmann-Tochter CDNow in einem ähnlichen Fall in die Knie.

SightSound verlangt von Onlinehändlern, dass sie ihre E-Commerce-Tools per Lizenz erwerben. Mit Napster habe man über Lizenzen für Audiotransfers verhandelt und war sich beinahe handelseinig, so SightSound-CEO Scott Sander. Doch dann habe Napster in letzter Minute auch noch die Videotransferrechte als Dreingabe verlangt. Dies habe die Verhandlungen platzen lassen. Nun soll am 3. März eine Anhörung vor Gericht über eine einstweilige Verfügung entscheiden. SightSound will Napster stilllegen lassen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Bislang ist in den USA noch nicht endgültig entschieden, ob das Unternehmen seine Datenübermittlungsmethoden überhaupt zum Patent anmelden kann, doch in einem früheren Fall willigte CDNow in eine außergerichtliche Zahlung von 3,3 Mio. Dollar an SightSound ein. Die Patentrechtsfrage ist damit indes keineswegs geklärt. CDNow hatte bezahlt, eine Patentverletzung jedoch nie zugegeben.

Der Fall lässt obendrein erahnen, welche Pläne Napster für die Zukunft schmiedet: Offenbar will man sich nicht nur auf den Verkauf von Musikdownloads verlassen, sondern in absehbarer Zeit auch Videos anbieten.

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