Musik

Napster-Klage gegen Bertelsmann in den USA zulässig

Der Bertelsmann-Konzern und die Investmentfirma Hummer Winblad bleiben in den USA mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Beide hatten in früheren Jahren die Napster-Macher finanziell unterstützt.

Der Bertelsmann-Konzern und die Investmentfirma Hummer Winblad bleiben in den USA mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Beide hatten in früheren Jahren die Napster-Macher finanziell unterstützt. Ein Gruppe von Klägern rund um die BMG-Mitbewerber Universal und EMI fordert deshalb Schadensersatz in Höhe von rund 17. Mrd. Dollar. Die Unternehmen werfen Bertelsmann und Hummer Winblad vor, die bereits insolvente Tauschbörse Napster durch Kredite am Leben erhalten und somit zu weiteren Urheberrechtsverletzungen beigetragen zu haben. Bundesrichterin Marilyn Hall Patel, die bereits im ersten Napster-Verfahren gegen die Börsenbetreiber geurteilt hatte, stellte nun am 14. Juli nach verschiedenen Verzögerungen des Verfahrens klar, dass der Prozess in den USA fortgeführt werden darf. Zuletzt hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht aber ein bestehendes Zustellungsverbot der Klageschrift für Bertelsmann bestätigt. Beobachter sehen die Napster-Klage zunehmend als möglicherweise abschreckenden Präzedenzfall für Investoren, die ihr Geld etwa in Technologiefirmen stecken wollen.

Mehr zum Thema